Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen als wichtige neue Aufgabe der gemeindlichen Bauleitplanung.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Das Baugesetzbuch fordert, daß die Bauleitpläne auch dazu beitragen sollen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Mit den natürlichen Lebensgrundlagen sind Boden, Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenwelt und ihr Zusammenwirken in einem leistungsfähigen Naturhaushalt gemeint. Der Autor untersucht diese neue wichtige Aufgabe der gemeindlichen Bauleitplanung, da bei Planern und erst recht bei den Kommunalpolitikern noch wenig Vorstellung darüber herrscht, welche Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Forderungen in Flächennutzungsplänen dargestellt und in Bebauungsplänen festgesetzt werden können und mit welcher natur- und landschaftsbezogenen Grundlagenarbeit diese Planungen vorzubereiten sind. Der Verfasser will mit seinem Beitrag über die gesetzlichen Anforderungen aufklären und hierdurch Vollzugsdefizite vermeiden. (rh)
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Umweltschutz, Planungsrecht, Landschaftsplanung, Gemeinde, Naturschutz, Bodenrecht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 12(1989), Nr.1, S.9-14, Lit.
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Umweltschutz, Planungsrecht, Landschaftsplanung, Gemeinde, Naturschutz, Bodenrecht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung