Das Recht auf unentgeltliche Sicherheit. Zur Sicherheitsgebühr bei Risikoveranstaltungen.

Mohr Siebeck
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Tübingen

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ZLB: R 605/197

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RE

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Abstract

Gegenwärtig drohen rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten verlorenzugehen. Eine Bremer Sicherheitsgebühr will Fußballvereine belasten, wenn Dritte das Umfeld einer Veranstaltung nachhaltig stören (sog. "Risikospiele"). Doch verursachen die Störer - die "Hooligans" - und nicht die Vereine die Gewalt. Die Fußballvereine sind für Aggressionen außerhalb ihrer Einflusssphäre - den Stadien - nicht verantwortlich. Die Sicherheitsgebühr würde den "Hooligans" ermöglichen, den "gegnerischen Verein" durch ihre Angriffe kostenrechtlich zu belasten. Die Freiheit bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen, Konzerten, Festivals oder Weihnachtsmärkten wäre auch wirtschaftlich gefährdet. Der Verfassungsstaat aber gewährt jedem Menschen unentgeltlich Sicherheit, gleichgültig, ob er arm oder reich, mächtig oder ohnmächtig ist. Bei besonderen Gefahrenlagen - einem gewaltauffälligen Großereignis oder einer Pandemie - erhöht er seine Schutzanstrengungen, fordert aber keine Gebühr von den Betroffenen. Dieses Recht auf unentgeltliche Sicherheit ist ein Fundament moderner Verfassungsstaatlichkeit.

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XI, 105

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