Zur Abgrenzung der gemeindlichen Aufgaben von den Aufgaben der Kreise gemäß Art. 28 Abs. 2 GG.

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SEBI: Zs 1944
IRB: Z 1019
BBR: Z 221

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RE

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Zusammenfassung

Der Beitrag behandelt die Frage, wie es unter dem Aspekt des Art. 28 Abs. 2 GG mit dem Schutz des Aufgabenbestandes der Gemeinden vor dem Entzug gemeindlicher Aufgaben zugunsten der Kreise bestellt ist. Diese Frage hat vor allem durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Sachen der Gemeinde Rastede besondere Aktualität erlangt. Zunächst erfolgt eine Rückbesinnung der Aufgabenteilung zwischen Gemeinde und Kreis. Danach werden einige grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Einschränkungung gemeindlicher Aufgaben behandelt. Anschließend wird jeweils zum Aufgabenkreis der Gemeinden und der Kreise Stellung genommen und abschließend Kriterien für die Abgrenzung beider Bereiche aufgeführt. (hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Gemeinde, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunalplanung, Kreisplanung, Aufgabenabgrenzung, Aufgabenteilung, Aufgabenverlagerung, Einschränkung, Kommunalrecht, Grundgesetz, Verfassungsrecht

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Die Verwaltung, Berlin (1986), Nr.1, S.39-64, Lit.

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Gemeinde, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunalplanung, Kreisplanung, Aufgabenabgrenzung, Aufgabenteilung, Aufgabenverlagerung, Einschränkung, Kommunalrecht, Grundgesetz, Verfassungsrecht

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