Städtebaulicher Rahmenplan und seine Einordnung in das System der städtebaulichen Planung von der Zeit des Wiederaufbaus bis zur Gegenwart.

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Kassel

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ZLB: 96/3426-4
BBR: B 13 359

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S

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Abstract

Der Band beschreibt Eigenschaften, Aufgaben, Geschichte und die Einordnung des städtebaulichen Rahmenplanes in das Planungsverfahren. In den 70er Jahren entstand der städtebauliche Rahmenplan aus der Sanierungsplanung heraus, bei der nur ein Teil der dabei auftretenden Probleme mit dem herkömmlichen Planungsinstrumentarium gelöst werden konnte. Auch wurde die Unmöglichkeit erkannt, den Bebauungsplan unmittelbar aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln. Der städtebauliche Rahmenplan, der einen Gutachtencharakter hat, kann einerseits eher raumbezogene, andererseits auch eher handlungsorientierte Aussagen für die Planung treffen. Er stellt eine Art freiwillige Vereinbarung dar und unterliegt deshalb keinen rechtlichen und inhaltlichen Bindungen. In ostdeutschen Städten könnten für ihn ähnliche Aufgaben wie während der 60er Jahren im Westen entstehen. Ganz allgemein liegen seine Aufgaben immer in Umbruchsituationen. Auch bei der jüngsten Planungsrechtsnovelle wird der städtebauliche Rahmenplan als dritte Planungsebene nicht berücksichtigt. Statt dessen wird "weniger Planung" angestrebt. Notwendig wäre aber eher eine andere Art von Planung. eh/difu

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31 S.

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Arbeitsberichte des Fachbereichs Stadtplanung, Landschaftsplanung; 121