Absprachen im Verwaltungsrecht. Zulässigkeit, Grenzen und Folgen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2002/3616

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DI

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Abstract

Auf Absprachen kann in der Verwaltungspraxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Missbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, dass die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit dem Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Der Autor arbeitet zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können. Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, dass die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten. Des Weiteren wird untersucht, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlass oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion. difu

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393 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 900