Das UNESCO-Weltkulturerbe. Vom globalen Völkerrecht zur lokalen Infrastrukturplanung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 2010/1478
DST: K 40/493

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DI
RE

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Abstract

Die Arbeit widmet sich umfassend den vielfältigen durch die Welterbekonvention ausgelösten Rechtsproblemen im Mehrebenensystem. Es werden zentrale Fragen zum völkerrechtlichen Welterbeschutz ebenso wie zu dessen innerstaatlicher Umsetzung behandelt, wobei der Bogen bis hin zur praktischen Umsetzung auf kommunaler Ebene gespannt wird. Soweit Defizite der gegenwärtigen Gesetzgebung identifiziert werden, stellt der Autor zugleich Möglichkeiten der Optimierung vor. Zunächst wird hierzu das völkerrechtliche Ausgangskonzept eines Common Heritage of Mankind näher untersucht, das die Grundlage des Welterberechts bildet. In einem empirischen Teil werden konkrete Immobilien- und Infrastrukturprojekte vorgestellt, bei deren Realisierung es in Deutschland zu Streitigkeiten mit Blick auf die Welterbekonvention gekommen ist. Einen Hauptteil bildet die Analyse der in der Welterbekonvention verankerten rechtlichen Mechanismen. Nach Klärungen zum Inhalt der staatlichen Verpflichtungen stellt sich insbesondere die Frage nacheiner effektiven Erfüllungskontrolle. Hier werden unter anderem die Rechtsfolgen einer Eintragung in die "Rote Liste" und die Konsequenzen einer Streichung aus der Welterbeliste untersucht. Ausführlich wird schließlich auf die notwendige nationale Implementierung der Welterbekonvention eingegangen. Hierbei werden die vorhandenen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regelungen im Bereich des Öffentlichen Immobilienrechts kritisch hinterfragt. Aufgrund de lege lata bestehender Defizite in der Umsetzung des Welterbeschutzes werden konkrete Verbesserungsvorschläge de lege ferenda entwickelt und an den jeweiligen Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene adressiert.

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XIV, 309 S.

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Schriften zum Öffentlichen Immobilienrecht und Infrastrukturrecht; 4