Zur Reform des Bildungsföderalismus in der Bundesrepublik. Kooperative Unitarisierung durch Institutionenbildung?
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DE
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Wiesbaden
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Zusammenfassung
Die Kultusministerkonferenz (KMK) dient den Bundesländern seit ihrer Gründung
1948 zur horizontalen Selbstkoordination ihrer Bildungssysteme und steht
damit exemplarisch für den "kooperativen Föderalismus" deutscher Prägung.
Der Beitrag problematisiert die jüngsten Bestrebungen der KMK zu einer Reform
der eigenen Strukturen, die zwar zwischenzeitlich einmal mehr gescheitert sind,
aber demnächst wieder auf der politischen Agenda stehen dürften. Dabei soll
mit der Schaffung eines "Nationalen Bildungsrates" der Versuch unternommen
werden, die Bildungspolitiken der Länder durch eine Standardisierung
der Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit
übergreifend abzustimmen und zu koordinieren. Auf diese Weise wird ein
schon seit längerem zu beobachtender "Ausweichansatz" fortgeführt, indem
die politischen Schwierigkeiten einer grundlegenden institutionellen Reform
der KMK durch die Neuschaffung eines "institutionellen Satelliten systems" um
die KMK herum umgangen werden. Denn schon in den vergangenen Jahren
sind verschiedene bildungswissenschaftliche Institutionen aufgebaut worden,
deren Aufgaben vor allem im Bildungsmonitoring und in der Entwicklung
von Ansätzen zur Qualitätsverbesserung des Bildungswesens bestehen. Durch
Studien und Beratungsleistungen dieser Institutionen wächst der Druck auf die
Bildungspolitik und -verwaltung, dem sich vor allem die KMK und die in ihr
vertretenen Bundesländer stellen müssen.
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Seiten
333-346