Vorteilsnahme und Organzuständigkeit.
Boorberg
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Datum
2011
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0946-7971
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 5952
TIB: ZB 5177
TIB: ZB 5177
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Den Gemeinden, die zum Abschluss städtebaulicher Verträge durch § 11 BauGB ausdrücklich ermächtigt worden sind, droht nicht nur das Verdikt ihrer Nichtigkeit; die Amtsträger sehen sich überdies der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Zuständigkeitsordnung in den Gemeinden eröffnet jedoch Möglichkeiten, die Verantwortung für den Abschluss solcher Verträge auf das Vertretungsorgan zu verlagern, dessen Mitglieder keine Amtsträger sind. Alternativ bietet sich die nachträgliche Genehmigung eines Vertrages mit der Rechtsfolge des § 331 Abs. 3 StGB an.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Niedersächsische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 209-214