Vorteilsnahme und Organzuständigkeit.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0946-7971

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 5952
TIB: ZB 5177

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Den Gemeinden, die zum Abschluss städtebaulicher Verträge durch § 11 BauGB ausdrücklich ermächtigt worden sind, droht nicht nur das Verdikt ihrer Nichtigkeit; die Amtsträger sehen sich überdies der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Zuständigkeitsordnung in den Gemeinden eröffnet jedoch Möglichkeiten, die Verantwortung für den Abschluss solcher Verträge auf das Vertretungsorgan zu verlagern, dessen Mitglieder keine Amtsträger sind. Alternativ bietet sich die nachträgliche Genehmigung eines Vertrages mit der Rechtsfolge des § 331 Abs. 3 StGB an.

Description

Keywords

Journal

Niedersächsische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 8

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 209-214

Citation

item.page.dc-subject

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries