Vorteilsnahme und Organzuständigkeit.

Ipsen, Jörn
Boorberg
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Datum

2011

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0946-7971

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 5952
TIB: ZB 5177

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Den Gemeinden, die zum Abschluss städtebaulicher Verträge durch § 11 BauGB ausdrücklich ermächtigt worden sind, droht nicht nur das Verdikt ihrer Nichtigkeit; die Amtsträger sehen sich überdies der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Zuständigkeitsordnung in den Gemeinden eröffnet jedoch Möglichkeiten, die Verantwortung für den Abschluss solcher Verträge auf das Vertretungsorgan zu verlagern, dessen Mitglieder keine Amtsträger sind. Alternativ bietet sich die nachträgliche Genehmigung eines Vertrages mit der Rechtsfolge des § 331 Abs. 3 StGB an.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Niedersächsische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 209-214

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen