IKZM in Niedersachsen.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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DE
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Bonn
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0303-2493
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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
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Abstract
In den letzten Jahren hat Niedersachsen in der Raumordnungs- und Landesentwicklungspolitik seine Beiträge zum IKZM bzw. zu einer nachhaltigen Entwicklung seiner Küstenzone kontinuierlich weiterentwickelt. Auch einzelne Regionen sind bereits aktiv in diesem Bereich tätig; bei den Gemeinden allerdings überwiegt noch Zurückhaltung, die es zu überwinden gilt. "Vorreiter" der IKZM-Aktivitäten in der niedersächsischen Raumordnung war die 2006 abgeschlossene dritte Teilfortschreibung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) von 1994 zur raumordnerischen Koordination der Offshore-Windenergienutzung in der 12-Seemeilen-Zone. Mit der aktuellen Novellierung dieses Programms (Entwurf 2006) wird ein weiterer Schritt zur Implementierung des IKZM vollzogen, indem erstmalig Ziele und Grundsätze zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres aufgenommen werden sollen. Zusätzlich wurde ein Raumordnungskonzept für das Niedersächsische Küstenmeer (ROKK) erarbeitet, das den weitergehenden Entwicklungen kontinuierlich angepasst und konzeptionell fortgeschrieben werden soll. Es formuliert für das gesamte niedersächsische Küstenmeer rechtlich unverbindliche raumordnerische Aussagen und informiert über die verschiedenen Nutzungs- und Schutzansprüche in der niedersächsischen Küstenzone und daraus resultierenden Konfliktsituationen. Als Angebot an interessierte Kreise soll es nachhaltige Lösungsansätze zur Entwicklung im Küstenraum vorantreiben und gewährleisten. difu
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 5
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S. 291-294