Inklusion als handlungsleitendes Ziel der Kinder- und Jugendarbeit. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert positiv heraus.

Juventa
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Juventa

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Weinheim

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0012-0332

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TIB: ZB 5459

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Abstract

Die Autorin erörtert wie Inklusion als ein handlungsleitendes Ziel für die Kinder- und Jugendarbeit verstanden werden kann. Inklusion soll Behinderung als eine gesellschaftliche und soziale Konstruktion überwinden. Die Autorin grenzt den Begriff der Inklusion von dem weniger umfassenden Begriff der Integration ab. Während Integration die Anpassung Einzelner oder von Minderheiten an eine Praxis der Mehrheit erwartet, bedeutet Inklusion, die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens so zu gestalten, dass jedem Menschen, so wie er ist, die volle gesellschaftliche Teilhabe offensteht. Inklusion stellt also die Verschiedenheit der Menschen in den Vordergrund und versteht diese als Normalität. Die Autorin entwirft eine Jugendarbeit, die einem solchen Anspruch gerecht wird, stellt Beispiele vor und beschreibt Entwicklungsschritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit. Sie fordert einen Mentalitätswandel von der Integration zur Inklusion.

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Deutsche Jugend

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Nr. 4

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S. 166-173

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