Rechtsgrundlagen der Verwaltungsgebühren.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 71/2298

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die von der Verwaltung für eine konkrete Gegenleistung erhoben werden. Sie lassen sich in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren untergliedern. Die Verwaltung bedarf zu ihrer Erhebung einer gesetzlichen Grundlage. Bei Bemessung der Gebühr im Einzelfall sind bestimmte Grundsätze zu beachten. Das Kostendeckungsprinzip ergibt die obere Grenze der Gebühr und verbietet der Verwaltung, Leistungen zu verschenken. Das Äquivalenzprinzip gibt der Verwaltung auf, die Verhältnismäßigkeit von Leistung und Gebühr zu beachten. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenerhebung verlangt eine Gleichbehandlung der Bürger, wobei aus sachlichen Gründen eine Ungleichbehandlung, so z. B. Pauschalierung, Befreiung, Erlaß und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen, zulässig ist. Die Gebühr wird im Einzelfall durch Verwaltungsakt festgesetzt und im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

Description

Keywords

Abgabe, Gebührenbemessungsgrundsatz, Verwaltungsgebühr, Gebühr, Steuer, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung, Finanzen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Heidelberg: (1969), 83 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Abgabe, Gebührenbemessungsgrundsatz, Verwaltungsgebühr, Gebühr, Steuer, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung, Finanzen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries