Vom Konzept bis zur Wartung - Spielplätze stellen hohe Ansprüche.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Sowohl auf Bundes-, Länder- als auch auf Gemeindeebene gibt es Gesetze und planerische Voraussetzungen hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen für Kinderspiel. Mit ihrer Hilfe lassen sich Flächen sichern und Grundqualitäten schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der zuständigen Länderminister hat einen Mustererrichtungserlaß veröffentlicht, der folgende Schwerpunkte enthält: 1. Aufgabe der Gemeinde, 2. Spielmöglichkeiten, 3. Spielbereichskonzept (Gemeinde-/Ortsteilbereich, Quartiersbereich, Nachbarschaftsbereich), 4. Bedarf mit der zusätzlichen Betonung von Sicherheit. Diese hängt von den Faktoren Planung, Ausstattung sowie Wartung und Instandsetzung ab. Die letzteren sind besonders wichtig, da sie nicht nur Sicherheit gewährleisten, sondern auch die hohen Investitionskosten über einen langen Zeitraum hin erhalten können. Es ist eine Liste aller spielspezifischer Normen, Richtlinien und Verordnungen beigefügt.
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Landschaftsarchitektur
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Nr.4
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S.17-21 (4 S.)