Umweltverträglichkeitsprüfung bei Industrievorhaben. Eine rechts- u. verwaltungswissenschaftliche Untersuchung.

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BBR: A 10 050
SEBI: 88/615

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Der Verf. geht der Frage nach, inwieweit der vom Rat der Europäischen Gemeinschaften am 27.6.1985 erlassenen Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-RL) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten mit bereits vorhandenen Rechtsmitteln nachgekommen werden kann. Bis zum 2.7.1988 haben die EG-Mitgliedstaaten die UVP-RL bei einer Vielzahl von Projekten umzusetzen. Danach kommt sie zur unmittelbaren Anwendung, so daß entgegenstehendes deutsches Recht nicht mehr entscheidend ist. Das Schwergewicht der Studie liegt auf Inhalt und Verfahren einer UVP im Bereich des Immissionsschutzrechtes. Dem Genehmigungsverfahren hat nach Art. 5 UVP-RL eine Umweltverträglichkeitsanalyse vorauszugehen, die vom Antragsteller bzw. Projektträger zu erstellen ist. Um die UVP effizienter zu gestalten, wäre die Einrichtung eines UVP-Beauftragten sinnvoll, der in einer Kontrollfunktion Fehler beseitigt. Neben dem für die UVP am ehesten geeigneten immissionsschutzrechtlichen Verfahren käme bedingt das Raumordnungsverfahren in Frage. Ein eigenes UVP-Verfahren wird abgelehnt. - Schw.

Beschreibung

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Umweltverträglichkeitsprüfung, EG, Europarecht, Industrieansiedlung, Immissionsschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Recht, Umwelt

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Köln: Heymann (1987), IX, 138 S., Lit.

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Umweltverträglichkeitsprüfung, EG, Europarecht, Industrieansiedlung, Immissionsschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Recht, Umwelt

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Recht - Technik - Wirtschaft; 45