Einbindung sozialer Kriterien nach der Vergaberechtsreform im Unterschwellenbereich. Verhältnis der einzelnen landesvergaberechtlichen Vorschriften zur Einbindung sozialer Kriterien in die Verfahrensvorschriften der VgV und UVgO.

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Bonn

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ZLB: R 654/168

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RE

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Abstract

Das Vergaberecht ist durch eine hohe Komplexität und Dynamik geprägt. So haben sich im Jahr 2016 grundlegende Neuregelungen mit der Vergaberechtsreform ergeben und die Spielräume zur Einbindung sozialer Kriterien entschieden erweitert. 2017 erfolgte mit der Bekanntmachung der Unterschwellenverordnung – für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – eine weitere Reform. Mit ihr verbunden sind einige neue Regelungen auf Länderebene. In der Praxis führen diese Umstände nicht selten zu Fragen nach den konkreten Spielräumen für eine Einbindung sozialer Kriterien in Vergabeverfahren. Ein wiederkehrendes Thema bei Rechtsberatungen stellt die Frage nach der Zulässigkeit konkreter Nachweispflichten für soziale Kriterien dar. Sehr häufig geht es auch insgesamt um den Grad an Flexibilität in der Verankerung sozialer Kriterien bezüglich der Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene. Deshalb soll mit der Stellungnahme ein Beitrag geleistet werden, diesen praktischen Unklarheiten zu begegnen, und Möglichkeiten aufzeigen, wie sich eine zielführende Verankerung sozialer Kriterien realisieren lässt.

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Dialog global; 58