Rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz. Begleitforschung zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung.

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Köln

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ZLB: 2005/2387

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Ziel des so genannten Gewaltschutzgesetzes ist u.a. die Verbesserung der zivilrechtlichen Abwehr- und Unterlassungsansprüche der Opfer von Gewalttaten. Insbesondere werden damit Frauen und Kinder geschützt werden, die häufig die Opfer häuslicher Gewalt sind. Der vorliegende Endbericht dokumentiert die Ergebnisse einer umfassenden Evaluation des Gesetzes auf der Grundlage von Befragungen, Interviews und Aktenanalysen durch das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb). Für die Studie wurden rd. 900 Expert(inn)en der am Verfahren und im Umfeld des Gesetzes beteiligten Personenkreise sowie rd. 230 von Gewalt betroffene Personen befragt. Das Kernstück der Studie bildet eine Auswertung von rund 2.200 Akten einschlägiger Gerichtsverfahren. difu

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334 S.

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Rechtstatsachenforschung