Lärmminderung in laufenden Planverfahren. Der § 47a BImSchG als Hilfsmittel zur Durchsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen beim Umbau einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße im empfindlichen Siedlungsgefüge der Rostocker Südstadt.

Springer-VDI-Verl.
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Düsseldorf

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0174-1098

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ZLB: 4-Zs 2529
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580

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Abstract

Im Rahmen des Lärmminderungsprogramms der Hansestadt Rostock war die Nobelstraße eines der Projekte, für das eine vertiefende Lärmminderungsstudie durchgeführt wurde. Am Beispiel einer vierspurigen Straße in einer Plattenbausiedlung der 1960er Jahre wird gezeigt, wie innerhalb eines laufenden städtebaulichen Planungsprozesses durch Lärmminderungsplanung gemäß § 47a BImSchG die vorhandenen Planungsvorstellungen optimiert und in Bezug auf den Lärmschutz qualifiziert werden konnten. Das beauftragte Planungsbüro entwickelte dabei ein Verfahren, mit dem die Auswirkungen verschiedener Maßnahmepakete für einzelne Punkte eines Untersuchungsgebiets exemplarisch darstellt werden können. Diese Vorgehensweise ermöglicht im verwaltungsinternen Planverfahren eine plausible Bewertung und Rangreihung von Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung und kann gleichzeitig auch für die Bürgerbeteiligung genutzt werden. Damit war es im konkreten Fall möglich, die ursprüngliche Planung für das Ausbauvorhaben im Sinne der Lärmminderungsplanung zu verbessern. Die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen umfasst die Lärmsanierung auf der Grundlage des § 47a BImSchG und verdeutlicht Lücken im deutschen Immissionsschutzrecht. difu

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung

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Nr. 3

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S. 74-79

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