Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis. Ein Beitrag zur Lösung von Interessenkonflikten im privaten Nachbarrecht.
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1987
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SEBI: 88/1356
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Öffentliches und privates Nachbarrecht stehen nach dem derzeit gültigen Recht trotz bestehender, im einzelnen teilweise noch klärungsbedürftiger Berührungspunkte im Grundsatz doppelgleisig nebeneinander. Die hiernach anzuerkennende Doppelgleisigkeit des Nachbarschutzes macht die Suche nach angemessenen Konfliktlösungen notwendig, die von der Verfasserin auf der Ebene des Zivilrechts verortet werden. Hauptproblem des zivilrechtlichen Nachbarschaftsschutzes ist die Abgrenzung der Eigentümerbefugnisse benachbarter Grundstücke. Der negative und ideelle Immissionen ausklammernde Einwirkungsbegriff der Rechtsprechung erweist sich nach der in der Arbeit vertretenen funktionsbezogenen Betrachtung des Eigentumsrechts als zu eng. Die hier auftretenden Fragen zwingen zu einem Rückgriff auf allgemeine Rechtsgedanken, konkret auf den Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses. chb/difu
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Köln: Heymann (1987), XXII, 186 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1986/87)
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Serie/Report Nr.
Erlanger juristische Abhandlungen; 36