Die dogmatische Grundlegung des Verwaltungsprivatrechts. Eine Untersuchung über die Betätigung der öffentlichen Verwaltung im Bereich des Privatrechts.
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SEBI: CP 148
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Abstract
Das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Privatrechtsform wirft zahlreiche Fragen auf Ist innerhalb dieses Bereiches jede Tätigkeit gleich zu werten oder muß weiter differenziert werden. Der Autor unterscheidet zwischen dem Verwaltungsprivatrecht, das alle Handlungen der Verwaltung regelt, durch die in privatrechtlicher Form öffentliche Aufgaben unmittelbar erfüllt werden, und dem rein-privatrechtlichen Handeln (hierzu gehören sog. Hilfsgeschäfte der Verwaltung und die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand). Neben dieser Abgrenzung untersucht der Autor allgemein die Normen des Verwaltungsprivatrechts. Eine weitere, dabei auftauchende Frage stellt sich durch die Lehre von den faktischen Vertragsverhältnissen im Bereich der Daseinsvorsorge. Der Verfasser lehnt diese Lehre ab. Weitere Fragen sind solche der Haftung (hier erstreckt der Autor die Amtshaftung des Art. 34 GG iVm. r 839 BGB auch auf das Verwaltungsprivatrecht) und des Rechtswegs (hier ist grundsätzlich der Weg zu den ordentlichen Gerichten gegeben). chb/difu
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Verwaltungsprivatrecht, Privatrecht, Daseinsvorsorge, Haftung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verkehr, Energieversorgung, Gemeindeunternehmen, Rechtsgeschichte
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München: (1964), XXXII, 154 S., Lit.
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Verwaltungsprivatrecht, Privatrecht, Daseinsvorsorge, Haftung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verkehr, Energieversorgung, Gemeindeunternehmen, Rechtsgeschichte