Territorialplanung in der DDR.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Territorialplanung (TP) ist in der DDR der umfassende Begriff für die raumbezogene Planung auf allen drei Verwaltungsebenen (Stadt, Bezirk, Kreis). Sie schließt die Planung von Ressourcen und Standortentwicklungen ebenso ein wie die Verwirklichung von Konzepten zur Entwicklung raumbezogener Strukturen. Die TP ist Teil des Systems der Volkswirtschaftsplanung, ist also an der Erarbeitung und Durchführung der Pläne beteiligt. Damit hängt die starke Beziehung zur Produktionsentwicklung zusammen. Die Verteilung begrenzter, größtenteils gebietlich gebundener Ressourcen (insbesondere der Arbeitskräfte) spielt eine zentrale Rolle. Die TP hat zwischen Wirtschaftszweigen und Verwaltungsterritorien (Bezirken, Kreisen) zu koordinieren. Die Sicherung des geplanten Nationaleinkommens ist dabei vordringliche Orientierung, welche jedoch nicht gegen, sondern mit Hilfe der Gebietsentwicklung und für sie durchzusetzen ist. - (Verf.)
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Raumplanung, Wirtschaftsplanung, Standortplanung, Planwirtschaft
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 47(1989), H.4, S.181-201, Abb.; Lit.
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Raumplanung, Wirtschaftsplanung, Standortplanung, Planwirtschaft