Probleme der polizeilichen Sicherstellung unter besonderer Berücksichtigung des öffentlich-rechtlichen Zurückbehaltungsrechts.
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SEBI: 88/3352
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Zusammenfassung
Das Thema "polizeiliche Sicherstellung" ist in der letzten Zeit in zunehmendem Maße aktuell geworden. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß ein großer Teil der Stimmen in Rechtsprechung und Literatur das Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge als typischen Fall der polizeilichen Sicherstellung bezeichnet. So hat sich auch der 21. Verkehrsgerichtstag in Goslar eingehend mit dieser Problematik befaßt. Bedenkt man, daß bundesweit jährlich ca. 200. 000 verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden und die Tendenz weiter steigend ist, wird das zunehmende Interesse am Rechtsinstitut der polizeilichen Sicherstellung durchaus verständlich. Die Untersuchung arbeitet eine einheitliche Definition des Sicherstellungsbegriffs heraus, was bislang nicht geschehen ist. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Verhältnis der Sicherstellungsvorschriften zu den Zwangsmittelnormen und damit einhergehend die Klärung des Ermächtigungsumfangs der Pargr. 21 ff. des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Von ganz erheblicher Tragweite sowohl für die Behörde als auch den betroffenen Bürger ist das öffentlich-rechtliche Zurückbehaltungsrecht, das eingehend behandelt wird. chb/difu
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Polizeirecht, Sicherstellung, Kraftfahrzeug, Parken, Abschleppung, Zurückbehaltung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verkehr, Polizei, Staat/Verwaltung, Behörde
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Köln: (1988), XXIV, 159 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1988)
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Polizeirecht, Sicherstellung, Kraftfahrzeug, Parken, Abschleppung, Zurückbehaltung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verkehr, Polizei, Staat/Verwaltung, Behörde