Scheitert ein drittes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes am Konnexitätsprinzip?

Bundesanzeiger
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Bandtitel

Herausgeber

Bundesanzeiger

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

1861-6631

ZDB-ID

Standort

SEBI: 4-Zs 526

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (2. JGGÄndG) war noch nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, da stieß die Justizministerkonferenz (JuMiKo) auf ihrer Frühjahrstagung 2007 Überlegungen zu einem Dritten Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (3. JGGÄndG) an. Während mit dem 2. JGGÄndG in erster Linie die vom BVerfG aufgestellten Vorgaben zum Jugendstrafvollzug fristgerecht umgesetzt werden sollten, zielen die Überlegungen für ein 3. JGGÄndG auf eine verbesserte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz ab. Ausgangspunkt der JuMiKo war ein Rechtsgutachten, welches durch den neu eingefügten § 36a SGB VIII die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Justiz gefährdet sah. Namentlich wurde befürchtet, dass die Umsetzung jugendrichterlicher Entscheidungen durch die Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der ambulanten Maßnahmen, nicht mehr in jedem Fall gewährleistet sei

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

Ausgabe

Nr. 5

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Seiten

S. 176-182

Zitierform

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