Planungsermessen, Abwägungsgebot einschließlich der Prognose im Bauplanungsrecht der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zum entsprechenden Recht in der Republik Korea.

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SEBI: 90/5058

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Abstract

Die Meinungen über das Planungsermessen und die Struktur des Abwägungsgebots im Bauplanungsrecht der Bundesrepublik gehen sehr weit auseinander. Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig das Planungsermessen als "planerische Gestaltungsfreiheit" sowie das Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen einschließlich der Prognose zur planerischen Zukunftsgestaltung. Auf dieser Basis entwickelt der Autor entsprechende Begriffe im koreanischen Bauplanungsrecht. Er behandelt außerdem den staatlichen Aufbau und die geschichtliche Entwicklung in Korea sowie auf verfassungsrechtlicher Grundlage einen Vergleich beider Rechtskreise. Die herrschende Lehre in Korea ist der Ansicht, daß das Abwägungsgebot vom Rechtsstaats- und vom Verhältnismäßigkeitsprinzip abzuleiten ist, auch wenn es keine ausdrückliche Regelung in einem Planungsgesetz gibt. kmr/difu

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Keywords

Planungsermessen, Abwägungsgebot, Prognose, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Rechtsprechung, Gemeinde, Planungshoheit, Stadtplanung, Bauleitplanung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Planungsrecht, Städtebaurecht, Recht, Bebauungsplanung

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Frankfurt/Main: Lang (1989), XXI, 250 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1989)

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Planungsermessen, Abwägungsgebot, Prognose, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Rechtsprechung, Gemeinde, Planungshoheit, Stadtplanung, Bauleitplanung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Planungsrecht, Städtebaurecht, Recht, Bebauungsplanung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 879