Die Grenzen des Wohnens im Planungsrecht. Eine Untersuchung des Begriffs Wohnen unter Betrachtung von Sonderwohnformen.
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DE
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Hamburg
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Abstract
Die Bestimmung des Begriffs Wohnen stellt sich als komplex dar. Frage ist, was das Wesen des Wohnens ausmacht und ob dieses in der Stadtplanung berücksichtigt wird beziehungsweise werden sollte. Das deutsche Bauplanungsrecht und die Rechtsprechung formulieren aus, wie das Wohnen gefasst werden kann und was es von anderen Nutzungen unterscheidet. Anhand welcher Maßstäbe dies erfolgt, wie stimmig die juristische Verwendung des Begriffs ist und welche Schritte eine Optimierung des Rechts zum Wohnen herbeiführen könnten, ist Untersuchungsgegenstand der Arbeit. Ein Schwerpunkt liegt darin, den juristischen Umgang mit Sonderwohnformen, die sich an der Grenze des Wohnens befinden, verständlich zu machen und zu analysieren. Es wird die Kohärenz sowie die Praxisnähe der Verwendung des planungsrechtlichen Begriffs Wohnen geprüft. Fünf Sonderwohnformen werden zu diesem Zweck besonders detailliert betrachtet: das Studierendenwohnheim, die Flüchtlingsunterkunft, das Seniorenpflegeheim, die Ferienwohnung und die Hausbewachung. Mithilfe dieser Betrachtung von Sonderwohnformen kann der planungsrechtliche Begriff des Wohnens erstens systematisch sowie präzise nachvollzogen werden und zweitens in Kontrast zu dem Gesamtverständnis des Wohnens gestellt werden. Durch die Untersuchung wird sich der Antwort auf die Frage nach dem Kern des Wohnens genähert, die so einfach zu beantworten scheint, aber viele Ausdifferenzierungen aufweist. Aus den Ergebnissen werden Vorschläge zur Optimierung des Rechts zum Wohnen abgeleitet.
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IX, 114 S., Anh.