Edukatorisches Staatshandeln. Steuerungstheorie und Verfassungsrecht am Beispiel der staatlichen Förderung von Abfallmoral.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2005/594

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RE

Zusammenfassung

Der Staat versucht seine Bürger durch die Förderung von Sozialmoral zu steuern. Ein Beispiel dafür ist die Abfalltrennung in den privaten Haushalten. Die Menschen sollen ihre Abfälle nicht nur deshalb sortieren, weil es so vorgeschrieben ist, sondern weil sie das selbst für eine gute Sache halten. Diese Steuerungsform, die man als edukatorisches Staatshandeln bezeichnen kann, ist nicht nur aus einer steuerungstheoretischen Perspektive von Interesse; denn hält die Moral, was der Staat sich von ihr verspricht? Sie wirft auch eine ganze Reihe grundlegender Rechtsfragen auf, die in der Diskussion staatlicher Kommunikationstätigkeit bislang nicht gestellt wurden. Das gilt vor allem für die gezielte Veränderung von Einstellungen. Liegt darin ein Grundrechtseingriff? Darf der Staat die öffentliche Meinungsbildung zu Lenkungszwecken beeinflussen? Hat er ein Mandat zur Erziehung seiner Bürger? Nach einer realwissenschaftlichen Untersuchung der Steuerungspraxis steckt die Arbeit den grundgesetzlichen Rahmen der staatlichen Förderung sozialmoralischer Standards ab und entwickelt konkrete verfassungsrechtliche Vorgaben für den Einsatz des Steuerungsinstruments. difu

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171 S.

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Gemeinschaftsgüter: Recht, Politik und Ökonomie; 11