Kommunale Satzungen zum freien Zugang zu Information.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Der freie Zugang zu behördlichen Informationen ist vielfältig gesetzlich geregelt - aber nicht durchgängig für die kommunale Ebene. Dies gilt insbesondere in den Ländern, die kein allgemeines Informationszugangsgesetz erließen. Ausgehend von bayerischen Vorbildern erlassen auch Kommunen in Niedersachsen und Sachsen Informationsfreiheitssatzungen. Der Beitrag stellt den Anlass, den Rechtsrahmen und die Ausgestaltung der Satzungen dar und vergleicht sie mit den Informationsfreiheitsregelungen von Bund und Ländern. Abschließend wird diskutiert, ob derartige Satzungen nur gut gemeint sind oder ob hier kommunale Selbstverwaltung zum Innovationsmotor wird.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 10

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S. 289-297

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