Naturschutz und Bergrecht - zwei unvereinbare Materien?

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0943-383X

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IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4

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Abstract

Die Verfasserin lotet in ihrem Beitrag aus, welchen Einfluß naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen und die Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG auf bergbauliche Tätigkeiten haben. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß eine generelle Freistellung des Bergbaus von Schutzgebietsverodnungen nicht geboten ist; die auftretenden Konflikte vielmehr auf der Ebene einer Befreiung nach Paragraph 31 Absatz 1 Satz 1 Nr.2 BNatSchG zu entscheiden sind. Auch das Gebot der Wiedernutzbarmachung schließt eine Anwendung der Eingriffsregelung nicht aus, erfordert allerdings einige inhaltliche wie verfahrensrechtliche Modifikationen der naturschutzrechtlichen Anforderungen. In ihrer Schlußbetrachtung stellt die Verfasserin fest, daß die Forderung, die Zuordnung der in den alten Bundesländern nicht dem BBergG unterliegenden Rohstoffe insbesondere des Steine-Erden Bereichs zu den bergrechtlich geregelten Rohstoffen in den neuen Bundesländern aufzuheben, für den Bereich des Naturschutzrechts einer fundierten Begründung entbehrt, vielmehr sei der Anwendungsbereich des bestehenden Regelungssystems auszuschöpfen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr.3

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S.126-134

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