Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit 1.-32. BImSchV, TA Luft, TA Lärm, UVP-Gesetz, Umwelthaftungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, EG-EMAS-Verordnung, EMAS-PrivilegierungsVO Umweltauditgesetz. Textausgabe mit Einführung und Erläuterung wichtiger Begriffe. 15. Aufl. (Stand: 2002).

C.F. Müller
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C.F. Müller

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DE

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Heidelberg

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ZLB: 2003/385

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Zusammenfassung

Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung und Anlagensicherheit haben ihre gesetzliche Grundlage vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem umweltpolitisch und industriepolitisch bedeutsamsten Umweltschutzgesetz. Seine umweltpolitische Bedeutung folgt aus den anspruchsvollen Zielen eines umfassenden Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen und anderen Gefahren, der abfallwirtschaftlich bedeutsamen Vermeidung und Verwertung von Produktionsabfällen sowie der Ressourcenschonung durch sparsame und effiziente Verwendung von Energie. Seine industriepolitische Bedeutung ergibt sich daraus, dass die meisten industriellen und gewerblichen Anlagen vor Inbetriebnahme einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedürfen und dass diese Anlagen während des Betriebs unter ständiger staatlicher Umweltkontrolle stehen. Das BImSchG ist deshalb faktisch ein Industrieanlagenzulassungsgesetz, in das - vor allem nach den Änderungen durch das Artikelgesetz von 2001 - ein umfassender Umweltschutz integriert ist. difu

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XLII, 870 S.

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Praxis Umweltrecht