Die Bewertung des Angebotspreises.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Bewertung von Angeboten bildet das Herzstück eines jeden Vergabeverfahrens. Nach den in den jeweiligen Gemeindeordnungen und Landeshaushaltsordnungen festgelegten Allgemeinen Haushaltsgrundsätzen sind öffentliche Auftraggeber zu einer wirtschaftlichen Beschaffung verpflichtet. Ist das Zuschlagskriterium das wirtschaftlich günstigste Angebot, ergibt sich die Wirtschaftlichkeit aus dem angebotenen Preis und der angebotenen Qualität. Die Vergabepraxis kennt unterschiedliche Methoden, den Preis und die Qualität der ausgeschriebenen Leistung zu bewerten. Oftmals wird sowohl der Preis als auch die Qualität eines Angebots in Punkte umgerechnet, wobei den Zuschlag das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhalten soll. Die Umrechnung des Preises in Punkte kann allerdings zu unerwarteten und rechtlich unzulässigen Effekten führen. Die für Preispunkte angewandten Methoden bedürfen deshalb einer näheren Betrachtung. Nach Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Bewertung des Preises und deren historische Entwicklung in Absatz I folgt in Absatz II eine Erläuterung der zur Bewertung des Preises am häufigsten herangezogenen Methoden, die schließlich in Absatz III sowohl aus der Sicht der Rechtsprechung der Vergabesenate als auch aus anwaltlicher Sicht betrachtet werden sollen.
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Journal
Vergaberecht
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Nr. 2a
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S. 313-321