Die Stiftung des öffentlichen Rechts. Rechtsnatur, Zweckbestimmung, Nutzbarkeit für den öffentlich-rechtlichen Bundes- und Landesrundfunk.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: R 191/310
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GU
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Abstract
Ist die Trennung von Auslands- und Inlandsrundfunk, die durch unterschiedliche Träger verfestigt wird (Deutsche Welle einerseits; Landesrundfunkanstalten einschließlich ZDF und private Medienunternehmen andererseits) nur durch den verfassungsändernden Gesetzgebers überwindbar? Die Studie widmet sich dieser Frage, weil Kooperation ein Gebot der Stunde ist. Die Deutsche Welle wird aus (knappen) Haushaltsmitteln dotiert, die die pluralistische Rückbindung der rundfunkgrundrechtlich gesicherten Anstalt gefährden können. Der Zugang zu den Programmvorräten der Landesrundfunkanstalten könnte dem entgegenwirken. Für die Länder, die Träger ihrer Rundfunkanstalten sind, ist Auslandsrepräsentanz angesichts der Globalisierung wirtschaftlich und kulturell ein zentrales Anliegen. Es wird nachgewiesen, dass das Institut der Stiftung des öffentlichen Rechts ist verfassungsrechtlich in der Lage ist, eine Brücke zu schlagen und die unterschiedlichen Akteure zusammenzuführen.
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57 S.
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Schriften zum Medien- und Informationsrecht; 3