Alternative Finanzierungsmodelle der öffentlichen Hand und Kreditschranken des Art. 115 GG.
Lang
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Lang
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Frankfurt/Main
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2002/2496
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Art. 115 GG zieht der Kreditaufnahme sowohl formelle wie auch materielle Schranken. Probleme ergeben sich, konfrontiert man die Vorschrift mit "innovativen" Finanzierungsformen staatlicher Tätigkeit wie Leasing- oder Gebührenmodellen. Attraktivität erhalten die alternativen Finanzierungsmodelle vor allem dadurch, dass sie die staatliche Nettoneuverschuldung nicht berühren, obwohl auch beispielsweise beim Leasing staatlich genutzter Gebäude künftige Haushaltsjahre über die Leasingraten vorbelastet werden. Art. 115 GG ist auf diese Finanzierungsformen nicht zugeschnitten - der finanzverfassungsrechtliche Kreditbegriff verschließt sich einer wirtschaftlichen Interpretation. Eine Schranke alternativer Finanzierung findet man jedoch im Institut der Verpflichtungsermächtigungen. difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XXI, 125 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3368