Die Überlassung von Verteilungsanlagen nach Ablauf des Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG.

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Baden-Baden

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ZLB: R 257/67

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DI
RE

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Abstract

Dem Konzessionsvertragskomplex kommt hohe Aktualität zu, die sich angesichts des absehbaren Ablaufs vieler Konzessionsverträge in naher Zukunft zu großer Dringlichkeit steigern dürfte. Dabei ist der mit Konzessionswechseln einschlägige § 46 EnWG von großer Bedeutung. In der Arbeit werden ausgewählte Rechtsprobleme, die sich im Zusammenhang mit § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG stellen, aufgegriffen. Die in der Diskussion von Literatur und Rechtsprechung vorgebrachten Argumente werden geordnet und hinterfragt, um so zu einer möglichst präzisen und haltbaren Auslegung des § 46 Abs. 2 Satz EnWG zu kommen. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Auslegung der Begriffe "überlassen" sowie "wirtschaftlich angemessene Vergütung", der wohl bekanntesten Streitfragen des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG. Auch das Verhältnis des gesetzlichen Anspruchs auf Netzüberlassung zu dem in der Regel bestehenden konzessionsvertraglichen Endschaftsanspruch sowie der Umfang der Überlassungsverpflichtung stehen bei Konzessionsübernahmen häufig zur Entscheidung und werden von den beteiligten Parteien oftmals unterschiedlich beurteilt.

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190 S.

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Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln; 165