Nachholung der Ausfertigung eines Bebauungsplans; BauBG §§ 214 Abs.3, 215 Abs.3; BVerwG, Beschluß v. 24.05.89 - 4 NB 10.89 - VGH Mannheim.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Mangel einer fehlenden Ausfertigung des Bebauungsplans gehört zu den "sonstigen Verfahrens- und Formfehlern nach Landesrecht" im Sinne des § 215 Abs. 3 BauGB. Soll nach der Nachholung der unterbliebenen Ausfertigung eines Bebauungsplans die Satzung durch erneute Bekanntmachung der Genehmigung nunmehr in Kraft gesetzt werden, so bedarf es hierzu grundsätzlich keines (erneuten) Beschlusses der Gemeindevertretung. Durch die nachträgliche Ausfertigung des Bebauungsplans und die erneute Bekanntmachung seiner Genehmigung wird kein auf die inhaltliche Ausgestaltung von Rechtsnormen gerichteter Teil des Satzungsverfahrens nachgeholt. Vielmehr geht es allein um die Inkraftsetzung eines einmal gefaßten, unbeeinflußt feststehenden und inhaltlich unveränderten Willensentschlusses der Gemeindevertretung. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Gemeinde, Satzung, Planaufstellung, Rechtsprechung, Planaufstellungsverfahren, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Planungsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.10, S.387-389, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Gemeinde, Satzung, Planaufstellung, Rechtsprechung, Planaufstellungsverfahren, BVerwG-Urteil, Beschluss, Recht, Planungsrecht