Das "Münsteraner Modell". Abriss über den Abschluss der Legalisierung eines Wohnprojekts in Münster.

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Baden-Baden

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1613-0235

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ZLB: Zs 7094

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Abstract

In Münster wurden seit den 1970er Jahren mehrere Häuser besetzt, die bekanntesten, die heute noch in Projektform bestehen, sind unter anderem die "Frauenstraße 24", das Projekt "Breul-Tibusstraße" und die "Grevener Straße 31". Diesen Projekten ist gemeinsam, dass sie formal juristisch durch ihre Besetzung zunächst gegen § 123 StGB und dann zivilrechtlich gegen die Rechte des Eigentümers verstoßen haben. Dennoch sind diese Grundstücke heute, ganz legal, in den Händen der damaligen Besetzer. Auf den ersten Blick verwundert das, weil den Eigentümern mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung ein starkes Instrument zur Durchsetzung ihrer Interessen gegeben ist. Dass die Eigentümer davon keinen Gebrauch machen oder keinen Gebrauch gebraucht gemacht haben, soll nicht Gegenstand dieses Beitrags sein. Vielmehr soll gezeigt werden, wie die Gemengelage, den formal juristischen Eigentümer auf der einen und die Besetzer auf der anderen Seite entschärft werden kann.

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KommJur

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Nr. 5

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S. 168-171

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