Das Sorge- und Umgangsrecht bei nicht bzw. nicht mehr miteinander verheirateten Eltern und dessen Neuregelungen durch die Kindschaftsrechtsreform.

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Würzburg

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ZLB: 99/628

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Das am 1.7.1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreformgesetz enthält im wesentlichen Neuregelungen in den Bereichen des Abstammungsrechts, des Sorge- und Umgangsrechts, des Namensrechts, des Adoptionsrechts und des Verfahrensrechts. Mit dieser Reform soll die Rechtsposition der Eltern gestärkt werden. Gleichwohl soll die Reform einen Schutz vor unnötigen staatlichen Eingriffen bieten. Ganz besonders analysiert die Arbeit, inwieweit der Gesetzgeber seine Vorstellungen hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts tatsächlich realisiert hat. Besondere Bedeutung kommt der Regelung der Sorgerechtsübertragung bei geschiedenen und nicht miteinander verheirateten Eltern zu. kirs/difu

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180 S.

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