Der Regierungspräsident und seine Behörde. Die allgemeine staatliche Mittelinstanz in der Verwaltungsreform.

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SEBI: CP 793

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Abstract

Die Institution der Bezirksregierung kann in der sachlichen Würdigung insoweit eine positive Beurteilung erfahren, als der gegenwärtige Zustand zwar nicht optimal oder befriedigend empfunden wird, jedoch die bestehende organisatorische Grundlage als notwendiger Anknüpfungspunkt für die geplante begrenzte Umstrukturierung der Verwaltung angesehen wird. Dahinter steht die politische Einsicht, daß eine funktionierende Demokratie ohne eine leistungsfähige Staatsverwaltung nicht denkbar ist. Die Verwaltungserfahrung aus vielen Jahrzehnten zwingt in bestimmten Umfang zu einer programmatischen Zusammenfassung der zahlreichen Staatsaufgaben und zu einer zweckentsprechenden Koordinierung auf der staatlichen Mittelstufe. Von dieser Ausgangsposition ist die Anerkennung der Institution der Bezirksregierung als der im Prinzip aufgabengerechten Organisationsform nur folgerichtig.

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Regierungsbezirk, Verwaltungsreform, Behörde, Regierungsbezirksreform, Verwaltung, Rationalisierung, Verwaltungspolitik, Raumordnungsrecht, Recht, Regierungspräsident

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Clausthal-Zellerfeld: Bönecke (1969) XVIII, 328 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1969)

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Regierungsbezirk, Verwaltungsreform, Behörde, Regierungsbezirksreform, Verwaltung, Rationalisierung, Verwaltungspolitik, Raumordnungsrecht, Recht, Regierungspräsident

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