Die Änderung der Nutzung eines im Außenbereich gelegenen Wochenendhauses in eine dauerhafte Wohnnutzung kann die Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen. BBauG §§ 29 Satz 1, 35 Abs.2, 3 - GG Art 14 Abs.1 Satz 1, Bestandsschutz. BVerwG, Urteil des 4.Senats vom 28.10.1983 - 4C 70.78.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Kläger begehrt die nachträgliche Baugenehmigung für einen 36 qm großen Anbau an ein Wochenendhaus, das jetzt als Wohnhaus genutzt wird. Die Nutzungsänderung und -erweiterung in eine dauernde Wohnnutzung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Anbau wird als nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BBauG beurteilt. Seine Genehmigung widerspricht öffentlichen Belangen, da er die Entstehung einer Splittersiedlung befürchtet. Der Kläger kann sich auch nicht auf Bestandsschuz berufen, daher bleibt die in voriger Instanz getroffene Abbruchanordnung bestehen. cs
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Wochenendhaus, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Paragraph 35, Außenbereich, Bestandsschutz, Splittersiedlung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 37 (1984)Nr.5, S.53, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bundesbaugesetz, Wochenendhaus, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Paragraph 35, Außenbereich, Bestandsschutz, Splittersiedlung