Die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für austretende Grubengase.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2002/785

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RE

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Abstract

Das klassische Ordnungsrecht hat immer wieder auf neue Entwicklungen zu reagieren. Ein solches neues Phänomen sind austretende Grubengase im Gefolge der Zechenstilllegungen. Von der untertägigen Steinkohlengewinnung freigesetzt, sammeln sie sich im Grubengebäude, strömen von dort über geeignete Fließwege an die Erdoberfläche und gefährden Menschen und Sachgüter. Haftet der jetzige bzw. der frühere Bergwerksbetreiber? Besteht auch eine Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer? Welche Anhaltspunkte müssen für eine Gefährdung bestehen, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. -erforschung auszulösen? Ist auch derjenige verpflichtet, der sich vorher getreu der ihm erteilten Genehmigung verhalten hat oder dessen Bergbauaktivitäten bereits Jahrzehnte zurückliegen? Wie können Verwaltung und potenziell Verantwortliche kooperieren? difu

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151 S.

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Schriften zum öffentlichen Recht; 878