Die Behördenkoordination des Art. 7 IVU-Richtlinie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
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DE
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Aachen
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ZLB: 2006/1579
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Abstract
Die Arbeit untersucht, ob das Koordinierungsgebot des Art. 7 IVU-Richtlinie richtig und vollständig in deutsches Recht umgesetzt wurde oder ob sich andere Lösungen zur Umsetzungen finden lassen. Zunächst werden die europäischen Vorgaben des Koordinierungsgebots erörtert, die Zielsetzungen der Richtlinie insgesamt vorgestellt. In einem weiteren Schritt wird die Rechtslage dargestellt, auf die das Koordinierungsgebot in Deutschland traf, und wie das Koordinierungsgebot durch das Artikelgesetz in deutsches Recht integriert wurde. Mehrfache Genehmigungsverfahren werden in zwei Kategorien eingeteilt, die als "Durchführungslösung" und "Sachlösung" bezeichnet werden. Beide werden nebst ihren Instrumenten vorgestellt, dabei ausführlich die Konzentrationswirkung als umfassendstes Instrument der Durchführungslösung. Schließlich wird geprüft, ob die Umsetzung im Artikelgesetz den Vorgaben des Art. 7 IVU-Richtlinie entspricht. Dabei werden auf der einen Seite die bereits bestehenden Instrumente der Durchführungslösung und Sachlösung betrachtet und untersucht, ob diese die Voraussetzungen des Art. 7 IVU-Richtlinie bereits vor der Umsetzung erfüllten, so dass eine weitere Umsetzung nicht nötig gewesen wäre. Auf der anderen Seite wird die im Artikelgesetz vorgenommene Umsetzung im Immissionsschutzrecht auf ihre Vollständigkeit geprüft. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Wasserrecht der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in die Betrachtung einbezogen. Am Ende werden weitere Möglichkeiten zur Umsetzung des Koordinierungsgebots aufgezeigt und über die Schaffung eines eigenen Gesetzes zur Koordinierung der Genehmigungsverfahren und Entscheidungen nachgedacht. goj/difu
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199 S.
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