Eigentum und Enteignung. Aspekte der jüngeren europäischen und österreichischen Judikatur.

WUV-Universitätsverlag
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Wien

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ZLB: 98/991

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S

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Dieses Buch versucht, die Vielschichtigkeit des Eigentumsbegriffs und der Menschenrechte seit der Antike zu vermitteln und den Einfluß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf die österreichische Rechtsordnung darzustellen. Besonders im Eigentumsrecht besteht noch immer eine erhebliche Diskrepanz zwischen diesen Rechtsmaterien. Insbesondere hat sich noch nicht die Einsicht durchgesetzt, daß öffentlich-rechtliche Positionen, wie z. B. der Führerschein, einen privaten Vermögenswert darstellen können. Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof befolgt nicht immer eine EMRK-konforme Auslegung der Gesetze. So führt er keine vollständige dreistufige Prüfung der Verhältnismäßigkeit von staatlichen Eingriffen durch. Entschädigungsansprüche im Falle einer Enteignung oder Eigentumsbeschränkung entnimmt er nur dem Sonderopfergedanken, während die Straßburger Instanzen den Entschädigungsanspruch aus dem Eigentumsrecht herleiten. Eingriffe, die auf Grund von durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder den EU-Rat beschlossenen Wirtschaftssanktionen vorgenommen werden, sind allerdings auch nach dem Recht der EMRK entschädigungslos rechtmäßig, da sie durch das Interesse der Staatengemeinschaft gerechtfertigt sind. lil/difu

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XVI, 200 S.

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Dissertationen der Univ. Wien; 11