GG Art.14; BGB § 839; BBauG § 1 Abs.7. Entschädigung wegen rechtswidriger Bauleitplanung BHG, Urteil v. 28.6.1984 - III ZR 35/83 - OLG Bamberg.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Eine Gemeinde kann durch den Erlass eines nichtigen, aber vollzogenen Bebauungsplans, der eine immissionsempfindliche Wohnbebauung vorsieht, auf einen außerhalb des Plangebiets gelegenen, geruchsintensiven landwirtschaftlichen Betrieb enteignungsgleich einwirken, wenn das dahin führt, dass der Betrieb schwer und unerträglich betroffen wird, weil nunmehr zu seiner Erhaltung notwendige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben müssen. Den Amtsträgern einer Gemeinde obliegen im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BBauG gegenüber einem Planbetroffenen grundsätzlich nur dann drittgerichtete Amtspflichten, wenn das Gebot der Rücksichtnahme zugunsten dieses Betroffenen drittschützende Wirkung entfaltet. -y-
Description
Keywords
Recht, Bebauungsplanung, Enteignungsentschädigung, Planungsfehler, Landwirtschaftlicher Betrieb, Wohngebiet, Eigentumsschutz, Bestandsschutz, Betriebserweiterung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985)Nr.1, S.23-28, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Bebauungsplanung, Enteignungsentschädigung, Planungsfehler, Landwirtschaftlicher Betrieb, Wohngebiet, Eigentumsschutz, Bestandsschutz, Betriebserweiterung