Die staatliche Aufgabenplanung im Spannungsfeld von Regierung und Parlament.

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SEBI: 75/1048

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Abstract

Die Entwicklung seit Bestehen der BRD hat gezeigt, daß ohne umfassend angelegte Planungen die gegenwärtigen und zukünftigen Probleme in Staat und Gesellschaft nicht zu lösen sind. Die Planung im Spannungsverhältnis von Regierung und Parlament ist ein Problem der Gewaltenteilung. Das politische Prinzip der Gewaltenteilung hat im parlamentarischen Regierungssystem der Gegenwart seine rechtlich-theoretische Bedeutung zwar nicht verloren, doch hat die Regierung schon vor der verstärkten Hinwendung zur Planung (seit der Großen Koalition 1966) in der politisch-sozialen Realität ein eindeutiges Übergewicht gegenüber dem Parlament erlangt. Während Planungsinitiative, Planerarbeitung und die Erstellung von Alternativplanungen bezüglich der großen Zielsetzungen Sache der Regierung ist, erscheint für die zweite und dritte Stufe des Planungsprozesses, die Planaufstellung und Planbilligung, die Beteiligung des Parlaments unerläßlich. Um die Beteiligung des Parlaments an der Planung sichern, schlägt der Verfasser vor, einen parlamentarischen Planungsausschuß aus Abgeordneten der im Parlament vertretenen Fraktionen einzurichten, der mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten ist.

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Keywords

Staat, Parlament, Aufgabenplanung, Regierung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Planung, Recht, Politik

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Köln: (1974), XXV, 109 S., Lit.

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Staat, Parlament, Aufgabenplanung, Regierung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Planung, Recht, Politik

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