Probleme der beruflichen Rehabilitation und Prävention aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips.

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SEBI: 77/5697

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Abstract

Eines der Hauptziele, die dem Rehabilitationsrecht zugrundeliegen, ist die Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß nach ihrer Heilung bzw. Besserung. Die Arbeit erörtert die Chancen, die behinderte Stellenbewerber bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen haben. Nach einer Bestandsaufnahme des Rehabilitationsrechts beschäftigt sich der Autor im Schwerpunkt mit den Einwirkungen des Verfassungsrechts auf die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Stellenbewerbern und Arbeitgebern. Verfassungsrechtliche Basisregeln sind in diesem Zusammenhang die Art. 1 I (Persönlichkeitsschutz), 2 I (freie Persönlichkeitsentfaltung) sowie Art. 20 I (Sozialstaatsprinzip) GG. Vor allem das Sozialstaatsprinzip wirkt in hohem Maße auf die arbeits- und sozialrechtliche Situation ein. Nachdem der Verfasser versucht hat, anhand verschiedener Kriterien den Sozialstaatsgedanken zu konkretisieren, erörtert er die Schlußfolgerungen, die für das Ziel der Arbeit zu ziehen sind. chb/difu

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Rehabilitation, Prävention, Persönlichkeitsschutz, Arbeitsplatzsicherung, Schwerbehinderter, Sozialstaat, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Arbeit, Sozialwesen, Verfassungsrecht

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Göttingen: (1976), XXX, 291 S., Lit.

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Rehabilitation, Prävention, Persönlichkeitsschutz, Arbeitsplatzsicherung, Schwerbehinderter, Sozialstaat, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Arbeit, Sozialwesen, Verfassungsrecht

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