Das gemeindliche Einvernehmen in parallelen Genehmigungsverfahren. Eine Untersuchung zu § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB am Beispiel des Atomrechts.
Duncker & Humblot
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Duncker & Humblot
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2005/1571
DST: R 60/462
DST: R 60/462
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Bedeutung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB wurde bislang entsprechend der gesetzgeberischen Intention auf Fallgestaltungen der Konzentration beschränkt. Die Autorin untersucht die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf sog. parallele Genehmigungsverfahren. Durch eine detaillierte Auslegung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB kommt sie zu dem Ergebnis, dass diese Vorschrift ein mehrfaches gemeindliches Einvernehmenserfordernis begründet, sofern der Inhalt der Parallelgenehmigung präjudizierend auf die Entscheidung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren wirkt. Die tatsächliche Relevanz der Norm zeigt sich bei der Übertragung des Ergebnisses auf das Referenzgebiet des Atomrechts. Die Anwendung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB illustriert, dass ein mehrfaches gemeindliches Einvernehmen in Ausnahmefällen erforderlich ist - zu diesen zählt etwa die atomrechtliche Errichtungsgenehmigung nach § 7 AtG. Das Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG, welches auf Grund eines politischen Paradigmenwechsels in jüngerer Zeit verstärkte Aktualität erfahren hat, stellt dagegen keinen solchen Ausnahmefall dar. difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
288 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum Öffentlichen Recht; 989