Das Wechselmodell im familiengerichtlichen Verfahren.

Bergmann, Margarethe
Bundesanzeiger
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Datum

2013

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Herausgeber

Bundesanzeiger

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

1861-6631

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 526

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Beim paritätischen Wechselmodell handelt es sich um eine besondere Ausgestaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil der elterlichen Sorge, nicht um eine Regelung des Umgangsrechts. Mit Rücksicht darauf, dass eine gesetzliche Regelung fehlt, kann jedoch auch im Rahmen eines Umgangsverfahrens ein Wechselmodell angeordnet oder vereinbart werden. Es bedeutet, dass die Kinder möglichst gleich viel Zeit bei jedem Elternteil leben, in beiden Elternhäusern zu Hause sind und Mutter und Vater elterliche Verantwortung wahrnehmen. Bei einem Betreuungsanteil von mindestens 30 % in Alltag und Freizeit kann von einem Wechselmodell gesprochen werden, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

Ausgabe

Nr. 12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 489-491

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen