Neue Frostzonenkarte für den Straßenbau des Freistaates Sachsen.

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DE

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Bonn

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0039-2162

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IRB: Z 161
BBR: Z 151

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Abstract

Mit Ausdehnung der Gültigkeit der RSt0 86189 als Bemessungsgrundlage für die Dicke des frostsicheren Oberbaues von Straßen auf die neuen Bundesländer wurde gemäß BMV, Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 30/91 vom 16.12.1991 zunächst eine Erweiterung der Karte der Frosteinwirkungsgebiete mit Eingliederung ganz Sachsens in die Frostzone III vorgenommen. Zur detaillierteren Festlegung der Frostzonen II und III wurden zahlreiche Klimadaten ausgewertet. Die Untersuchungen aller Winter der letzten 45 Jahre für repräsentative Stationen wie Dresden, Leipzig, Chemnitz und Görlitz im Vergleich zu Potsdam in der Frostzone II ergaben die Zuordnung zur Frosteinwirkungszone II, mit einer deutlichen Grenze der Lufttemperaturen am Nordrand der Mittelgebirge in Höhen zwischen 300 und 400 m über N.N. Bemessungsmethoden aus dem Ausland sowie lokale Erfahrungen der Regierungspräsidien trugen zu einer Neugliederung der Frosteinwirkungsgebiete des Freistaates Sachsen bei. Eine Übersichtskarte enthält die neue Frostzonenabgrenzung. Für mehr als 50% des Gebietes von Sachsen können somit bei der Dimensionierung des Straßenoberbaus in Zukunft Kosten eingespart werden.

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Straße + Autobahn

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Nr.5

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S.264-267

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