Die abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem brasilianischen Supremo Tribunal Federal.

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SEBI: 92/121

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Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ist ein Verfahren, welches von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder dem Drittel der Mitglieder des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt werden kann. Dabei wird die Verfassungsmäßigkeit von Bundes- oder Landesrecht bzw. die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht geprüft. Ein entsprechendes Verfahren existiert auch beim brasilianischen Obersten Gerichtshof, weist im Vergleich allerdings einige Unterschiede zur grundgesetzlichen Regelung auf. Nach einer Einführung in Geschichte und Aufgaben von Bundesverfassungsgericht und dem sog. Supremo Tribunal Federal widmet sich der Verfasser einem detaillierten Vergleich der Zulassungsvoraussetzungen und der Entscheidungsformen bei der abstrakten Normenkontrolle an beiden Gerichtshöfen. anj/difu

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Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Normenkontrolle, Zulässigkeit, Bundesrecht, Landesrecht, Nichtigkeit, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Dunker und Humblot (1991), 249 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)

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Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Normenkontrolle, Zulässigkeit, Bundesrecht, Landesrecht, Nichtigkeit, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 607