Bundeskompetenzen bei fehlender Umsetzung des Europarechts durch die Bundesländer - das Beispiel der FFH-Richtlinie.

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V&R unipress

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DE

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Osnabrück

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ZLB: 2004/2662

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Die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht bereitet wegen der differenzierten Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zunehmend Probleme, so auch die Umsetzung der Richtlinie für Flora-Fauna-Habitat (FFH). Der Autor erläutert die Schwierigkeiten beispielhaft anhand der FFH-Richtlinie und sucht nach Lösungsmöglichkeiten im nationalen wie europäischen Recht. Im Ergebnis wird deutlich, dass der Bund unter gewissen Voraussetzungen Versäumnisse der Länder beseitigen kann, um die europarechtlichen Verpflichtungen des Gesamtstaates zu erfüllen. Da dabei aber die Eigenstaatlichkeit der Länder zu wahren ist, wäre eine Reform der Kompetenzzuweisungen an Bund, Länder und EU der beste Weg, die bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Hinweise zum Rechtsschutz gegen FFH-Gebiete runden den Beitrag ab. difu

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326 S.

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Planungsrecht; 8