Förderung der psychischen Gesundheit. Teil 1: Strategischer Prozess.

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Köln

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Abstract

Psychische Erkrankungen verursachen im Vergleich zu anderen Erkrankungen die längsten Fehlzeiten und die höchsten Kosten. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert, indem er am 25. Oktober 2013 den Begriff "Psychische Belastungen" in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen hat. Jeder Arbeitgeber muss sich nicht nur generell mit dem Thema auseinander setzen, sondern darüber hinaus muss er psychische Belastungsfaktoren in die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. In der Gefährdungsbeurteilung werden die Belastungen am Arbeitsplatz erfasst, also z. B. Zeitdruck, Arbeitsunterbrechungen etc. Erfasst wird nicht, in welchem Ausmaß der Einzelne sich dadurch beansprucht fühlt. Um auch das herauszufinden, werden in einigen Kommunen bereits weitere Analyse- und Befragungsinstrumente eingesetzt.

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56 S.

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KGSt-Bericht; 2015, 9