BBauG § 128 I 1 Nr.1, 2. Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. BVerwG, Urteil vom 4.2.1981 - 8C 13/81, Lüneburg.

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1982

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Die Gemeinde darf den Wert der ihr im Umlegungsverfahren nach § 55 II BBauG zugeteilten örtlichen Verkehrsfläche weder nach § 128 I 1 Nr. 1 BBauG noch nach § 128 I 2 BBauG in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbeziehen. Dies gilt jedenfalls, wenn die Verteilungsmasse nach dem Verhältnis der Werte (§ 57 BBauG) verteilt worden ist. Eine Bereitstellung von Grundstücken für Erschließungsanlagen aus dem Vermögen der Gemeinde i.S. des § 128 I 2 BBauG ist nur dann gegeben, wenn die Gemeinde Grundstücke aus ihrem Fiskalvermögen zur Verfügung stellt. Die Entscheidung des BVerwG beruht auf folgenden §§: 55 II, 57, 76, 127, 128, 142 II BBauG. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.43, S.2370-2371

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