Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Justizminister legt Diskussionsentwurf vor.

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IRB: Z 878

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Skizziert werden die Änderungsvorschläge des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Beitrag nennt die wichtigsten Änderungsvorschläge und erläutert sie. Sie betreffen den teilweisen Wegfall des Erfordernisses einer Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zu Änderungen der Gemeinschaftsordnung, § 5 Abs. 4 WEG, die Regelung des Rechtsverhältnisses an den gemeinschaftlichen Geldern, § 6 I a WEG, die Regelung über den Ansatz von Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, § 16 Abs. 5 WEG, die Abgrenzung der Kostentragungspflicht zwischen bisherigem und neuem Eigentümer bei Veräußerung, § 16 Abs. 6 WEG, die Kostentragungspflicht des faktischen bzw. des werdenden Wohnungseigentümers, § 16 Abs. 7, und die Voraussetzungen der Entziehung des Wohnungseigentums. Der Autor rechnet nicht damit, daß das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des WEG noch in dieser Legislaturperiode eingeleitet wird. (hb)

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Schlagwörter

Wohnungseigentumsgesetz, Änderungsentwurf, Novellierung, Recht, Wohnung

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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 19(1989), Nr.3, S.82-87

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Wohnungseigentumsgesetz, Änderungsentwurf, Novellierung, Recht, Wohnung

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